Gesetzbuch

Strassenverkehrsordnung

Regeln fuer den oeffentlichen Verkehr, Fahrverhalten und Kontrollen im Stadtgebiet.

Paragraphen

02 Eintraege

Zur Kategorieuebersicht
§1

Grundregeln im Strassenverkehr

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert werden.

§ 2

Geschwindigkeit und Fahrweise

Die Geschwindigkeit ist jederzeit an Verkehrslage, Strassenverhaeltnisse und Sichtweite anzupassen. Ruecksichtslose Fahrweise kann sanktioniert werden.