Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert werden.
§1
Regeln fuer den oeffentlichen Verkehr, Fahrverhalten und Kontrollen im Stadtgebiet.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert werden.
Die Geschwindigkeit ist jederzeit an Verkehrslage, Strassenverhaeltnisse und Sichtweite anzupassen. Ruecksichtslose Fahrweise kann sanktioniert werden.
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